Kontaktlose Lieferung
Die kontaktlose Lieferung schützt Sie, unsere Mitarbeiter und unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Lieferschein bzw. Rechnung legen wir auf die gelieferte Ware oder in den Briefkasten. Ihre Unterschrift wird dabei nicht benötigt.
Leergut
Wie von uns gewohnt, verrechnet der Fahrer das mitgenommene Leergut.
Daran müssen Sie noch denken:
Stellen Sie (falls vorhanden) das Leergut an die Stelle, an der das Vollgut abgestellt werden soll.
Denken Sie bitte daran, dass nur Kisten an Leergut wieder mitgenommen werden können, in denen auch alle Flaschen vorhanden sind.
Barzahlung
-Bitte nur wenn dringend nötig und Überweisung nicht möglich ist-
Bitte legen Sie ein geeignetes Behältnis für die Barzahlung und Rückgeld bereit.
Und so wird's gemacht...
Im letzten Schritt der Bestellung, bei der Auswahl Ihres gewünschten Liefertermins, kreuzen Sie einfach das Kästchen "Kontaktlose Lieferung erwünscht" an.
Produkte von König Ludwig
Das von Herzog Wilhelm IV., genannt „Der Standhafte“, erlassene bayerische Reinheitsgebot für Bier war maßgeblich für die Entwicklung einer herausragenden bayerischen Bierkultur und das bis heute international unvergleichliche Renommee bayerischer Brau-Erzeugnisse.
Das Reinheitsgebot, das nur Wasser, Malz und Hopfen beim Brauprozess zuließ, beeinflusste die weitere Entwicklung des Bieres in einem Maß, das gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann! Der Erlass Wilhelm IV. (*1493 / +1550) stammt vom 23. April 1516. Seit 1994 gilt dieses Datum als „Tag des Deutschen Bieres“.