0531/840 900

Kontaktlose Lieferung

Die kontaktlose Lieferung schützt Sie, unsere Mitarbeiter und unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus.
Lieferschein bzw. Rechnung legen wir auf die gelieferte Ware oder in den Briefkasten. Ihre Unterschrift wird dabei nicht benötigt.

Leergut

Wie von uns gewohnt, verrechnet der Fahrer das mitgenommene Leergut.

Daran müssen Sie noch denken:
Stellen Sie (falls vorhanden) das Leergut an die Stelle, an der das Vollgut abgestellt werden soll. Denken Sie bitte daran, dass nur Kisten an Leergut wieder mitgenommen werden können, in denen auch alle Flaschen vorhanden sind.

Barzahlung

-Bitte nur wenn dringend nötig und Überweisung nicht möglich ist-

Bitte legen Sie ein geeignetes Behältnis für die Barzahlung und Rückgeld bereit.

Und so wird's gemacht...

Im letzten Schritt der Bestellung, bei der Auswahl Ihres gewünschten Liefertermins, kreuzen Sie einfach das Kästchen "Kontaktlose Lieferung erwünscht" an.

Zum besseren Schutz der Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter, bieten wir nun auch kontaktlose Lieferungen an.

Biozertifiziert

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, bis zu einem Anteil von 5 Prozent können nichtökologische Zutaten im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen verwendet werden, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Für Ihre Sicherheit: Genaue Kontrollen

  • Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei den Erzeugern und Verarbeitern durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.
  • Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.
  • Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio- Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.
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